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Angelverein Schwienau e.V. - Ebstorf

Vereinsgewässer AV Schwienau e.V. - Ebstorf

Stillgewässer ca. 5,6 Ha, Fließgewässer ca. 6,7 Km

 Südseite Wiesensee
 Nordseite Wiesensee
 Unterer AltenebstorferTeich
Schwienau bei Tatendorf
Schwienau bei Tatendorf
Schwienau bei Hanstedt
Schwienau bei Ebstorf
Schwienau bei Tatendorf
Oberer Altenebstorfer Teich

Als Mitglied im Anglerverband Niedersachsen e.V. stehen unseren Mitgliedern weitere Angelmöglichkeiten in den verbandseigenen Gewässern zur Verfügung.

Über Tauschkarten mit anderen Vereinen besteht die Möglichkeit andere Vereinsgewässer zu beangeln.

 

Vereinsgrundsatz

 

Als gemeinnütziger Angelverein sind wir uns der Verantwortung gegenüber den Lebensgemeinschaften im und am Gewässer bewusst. Waidgerechtes Fischen, die Hege eines angemessenen Fischbestandes und ein sorgsamer Umgang unserer Mitglieder mit der Umwelt sind unser oberstes Ziel.

 

Dieses Ziel soll verwirklicht werden durch:

Die Hege und Pflege des Fischbestandes, Förderung und Wiederansiedelung bedrohter Fischarten in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz und Reinhaltung der Gewässer.

Die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der natürlichen Lebensgemeinschaften in Gewässern und an seinen Ufern im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

Die Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf den Lebensraum Gewässer und den Einsatz für den Schutz der natürlichen Lebensgemeinschaften im Gewässer und an seinen Ufern.

Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.

Die Renaturierung von Gewässer, zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt.

Schulungsmaßnahmen der Mitglieder in Fragen der Angelfischerei, des Natur-, Tier,- und Artenschutzes.

Ausbildung und Schulung von Gewässerwarten.

Förderung der Jugend.

 

Diese Ziele kommen wir durch regelmäßige Arbeitseinsätze, die Schaffung und Wiederherstellung von Laichplätzen, Förderung wirtschaftlich unbedeutender und bedrohter Fischarten, und die Pflege der Gewässerbepflanzung nach. Um für jedes unserer Gewässer ein möglichst gut funktionierendes und artenreiches Biotop zu erhalten.

 

Wie werde ich Mitglied ?

Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im AV Schwienau e.V.- Ebstorf haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Wir würden uns freuen Sie als Mitglied in unserem Angelverein aufnehmen zu können.

 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft

Die Fischerprüfung sollte abgelegt, oder in Vorbereitung sein.

Bei nicht vorhandener Fischerprüfung ist der Antragsteller verpflichtet diese innerhalb eines Jahres abzulegen !

Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur unter Aufsicht einer geeigneten Person angeln.

 

Aufnahmegebühren

ordentliche MItglieder 80 €

Ehepartner und Familienangehörige 40 €

Bei jugendlichen und Fördermitgliedern entfällt die Aufnahmegebühr.

 

Jahresbeiträge

ordentliche Mitglieder  100 €

Ehepartner und Familienangehörige  50 €

jugendliche Mitglieder  30 €

Fördermitglieder  25 €

 

Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung 

Mindestalter 13 Jahre

 

Die Fischerprüfung im Bundesland Niedersachsen ist die notwendige Voraussetzung für die sachkundegerechte Ausübung des nicht gewerblichen Fischfangs oder zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Voraussetzung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.

 

Sachgebiete der Fischerprüfung

Theoretischer Teil

Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur,-Tier- und Umweltschutz, Gesetzeskunde

Praktischer Teil

Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen, Waidgerechter Umgang mit dem Fisch

Wann im Landkreis Präsenzkurse stattfinden, können Sie unter www.bezirk2-ilmenau.de erfahren.

Informationen zu Online- Kursen können Sie auf der Homepage des Anglerverband Niedersachsen e.V. unter www.av-nds.de erfahren.

 

 

 

Aktuelle Informationen

Wichtige Information an alle Mitglieder

 

 

Am 24.09.2024 gegen 19:30 Uhr wurde eine Gewässerverunreinigung (vermutlich ein chemisches Reinigungsmittel) durch den Regenwasserüberlauf der Celler Straße in den Wiesensee festgestellt.

Die Gewässerverunreinigung führte zu einer erheblichen (nicht natürlichen) Schaumbildung auf dem Wiesensee und wurde auch nur durch die Schaumbildung erkannt.

Als Sofortmaßnahme wurden vom Vorstand Wasser und Schaumproben zur Beweissicherung genommen und die Polizei zur Protokollierung der Gewässerverunreinigung hinzugezogen. Über Nacht wurden in zeitlichen Abständen am Wiesensee Kontrollen durchgeführt, um festzustellen, ob weitere Kontaminationen durch den Regenwassereinlauf stattfinden und Auswirkungen auf das Gewässer festzustellen sind. Auswirkungen konnten bis zum 25.09.2024 8:30 Uhr nicht festgestellt werden.

Da der Wiesensee in die Schwienau entwässert und eine Auswirkung auf das Gewässersystem mit zeitlich verzögertem Sterben von Wasserorganismen nicht ausgeschlossen werden kann, wurde am Vormittag des 25.09.2024 vom Vorstand die Untere Wasserbehörde des Kreis Uelzen über den Vorfall informiert. Über den Tag wurden weiterhin Kontrollen am Wiesensee durchgeführt.

Am Nachmittag des 25.09.2024 gegen 16:30 Uhr konnte dann wiederum eine Gewässerverunreinigung des Wiesensees durch eine erhebliche (nicht natürliche) Schaumbildung festgestellt werden. Diese wurde ebenfalls dokumentiert.

Aus diesem Anlass möchten wir Euch bitten verstärkt auf (nicht natürliche) Gewässerverunreinigungen zu achten und dem Vorstand zu melden.

Als Handlungshilfe bei festgestellten (nicht natürlichen) Gewässerverunreinigungen/ Fischsterben möchten wir Euch ein Merkblatt zur Verfügung stellen, damit Ihr wisst wie Ihr verfahren könnt.

 

Bei Unsicherheit könnt Ihr immer beim Vorstand nachfragen!

 

Der Vorstand

AV Schwienau e.V. – Ebstorf

Merkblatt Fischsterben / Gewässerverunreinigung

Definition Fischsterben:

Massenhaftes oder auffälliges Sterben von Fischen oder anderen aquatischen Organismen wie Rundmäulern, Weich- und Krebstieren in einem offenen Gewässer, das auf eine Wasserverschmutzung zurückzuführen ist.

 

natürliche Ursachen für Fischsterben

„natürliche“ Ursachen ohne unmittelbare menschliche Einflüsse, z.B.:

- Wasserknappheit

- Hitze, Kälte (Sauerstoffmangel)

- sukzessive Eutrophierung von Gewässern (Algenblüten, Sauerstoffmangel)

- geologische Prozesse (sulfatsaure Böden)

 

nicht natürliche Ursachen für Fischsterben

nicht natürliche Ursachen wie unmittelbare menschliche Einflüsse (Fahrlässigkeit, technisches Versagen), z.B.:

- Einleitungen (Gülle, Silagesickerwasser, Öl, Betonwasser, chemische Substanzen (Chlor, Löschwasser))

- Wasserknappheit: Wasserentnahme, Absperren von Gewässern

 

Meldung von Fischsterben / Gewässerverunreinigungen

- sofort Polizei (110) und Feuerwehr (112) informieren, Hinweis auf Gefahr im Verzug = Vorfall wird aktenkundig

   Anmerkung: Vorstand und Gewässerwart des Vereins mitinformieren gem. Gewässerordnung

- Polizei über Ort, Art und Ausmaß der Gewässerverunreinigung informieren

- Untere Wasserbehörde des Landkreises informieren (Probenahme)

- Anglerverband Niedersachsen e.V. informieren: 0511/3572660 - am Gewässer verweilen bis Polizei/Untere

Wasserbehörde eintrifft

 

Ursachenforschung

- mögliche Ursachen und Folgen der Gewässerverunreinigung (ungewöhnliche Färbung, Geruch des Wassers,  Ölfilm, Schaumbildung etc.) im Beisein eines Zeugen dokumentieren (Foto/Video)

- Einleitstelle(n) ausfindig machen

- wo werden die ersten toten Fische gefunden? Über welche Distanz   

erstreckt sich das Fischsterben? Wo werden die letzten toten Fische gefunden (Fließgewässer)?

 

Beweissicherung

- alle Beweise mit Datum, Uhrzeit, Ort (GPS- Position in Kamera/Handy aktivieren = Geotagging-Funktion), Name und Anschrift der beweissichernden Person dokumentieren

- wenn Messtechnik vorhanden: Messung von Wassertemperatur, Sauerstoff, pH-Wert, Leitfähigkeit

- Wasserproben nehmen: mindestens 2 Liter in Glas- oder Polyethylenflaschen unter Wasser luftdicht verschließen (Flaschen vorher mit dem Wasser vor Ort ausspülen)

- Probenahme ober- und unterhalb der mutmaßlichen Einleitstelle(n)

- in Fließgewässern Probenahmen an Stellen mit reduzierter Fließgeschwindigkeit

- Proben dunkel und kühl aufbewahren (Kühlschrank)

- möglichst schnelle Bergung/Sichtung toter Fische (alle Arten und alle Fischgrößen erfassen) und ausgiebige

Fotodokumentation, Statistik

- auch nicht fischereilich relevante (geschützte, geschonte) Arten/Individuen sind für die Schadensbilanzierung wichtig

- Größenvergleiche auf Fotos (Zollstock, Scales etc.)

- Fische gekühlt und beschriftet für mögliche Untersuchungen aufbewahren

- nie tote Fische ohne Dokumentation vergraben oder entsorgen

 

Anglerverband Niedersachsen e.V. | Brüsseler Straße 4 | 30539 Hannover | info@av-nds.de | 05113572660

 

 

 

Bankverbindung
Wir möchten Euch bitten den Mitgliedsbeitrag bis zum 30.01.2025 auf das folgende Konto unter Angabe des Verwendungszeck zu überweisen.
Volksbank Uelzen-Salzwedel eG  IBAN: DE17  2586  2292  0030  9842  00          BIC:  GENODEF1EUB
Verwendungszweck: Name, Mitgliedsbeitrag 2025

 

Klönschnack im Vereinsheim

Der Klönschnack im Vereinsheim findet  am 12. März, 14. Mai, 09. Juli, 10. September und 12. November statt. Jeweils ab 19:00 Uhr.

 

Mitteilung Eurer aktuellen Kontaktdaten

Der Vorstand bittet Euch um Mitteilung (bzw. Überprüfung) Eurer aktuellen Kontaktdaten.

 

Termine 2025

02.03.2025

Jahreshauptversammlung

Von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Vereinsheim Hans Rasch-Weg, 29574 Ebstorf.

Im Anschluss ist ein gemeinsames Essen in gemütlicher Runde geplant. Für die Disposition des Essens bitten wir um eine Anmeldung bis zum 15.02.2025. Bitte gebt uns Bescheid ob Ihr teilnehmen könnt.

04.05.2025

Anangeln am Wiesensee

Treffpunkt ist der Pavillon am Wiesensee um 8:00 Uhr

Angelzeit 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit 1 Rute

20.07.2025

Gemeinschaftsangeln am Wiesensee

Treffpunkt ist der Pavillon am Wiesensee um 7:00 Uhr

Angelzeit 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit 1 Rute

23.08.2025

Nachtangeln am Wiesensee

Angelzeit 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr mit 1 Rute

16.11.2025

Abangeln am Wiesensee

Treffpunkt  ist der Pavillon am Wiesensee um 8:00 Uhr

Angelzeit 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit 1 Rute

29.11.2025

Skat und Knobeln im Vereinsheim

Gemeinsames Essen ab 18:00 Uhr

Jugendgruppe

Auch dieses Jahr werden wieder Veranstaltungen der Jugendgruppe stattfinden. Sobald die Termine bekannt sind werden sie in der WhatsApp Jugendgruppe und auf der Homepage des Vereins bekanntgegeben.

Weitere Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen und Einladungen von Vereinen und des Landesverbandes (sowie sie bekannt werden) werden in der WhatsApp AV Klönschnackgruppe und auf der Homepage des Vereins bekanntgegeben.

 

Hegedienste

Termine für Hegedienste werden noch bekanntgegeben.

 

 

Veranstaltungen der Jugendgruppe

Treffpunkte und weitere Details werden über die WhatsApp AV- Jugendgruppe rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

 Kontakt

 

1. Vorsitzender

Michael Kessler

mk.ebstorf@gmx.de

 

2. Vorsitzender

Christian Werner

schmostel81@web.de

 

 

 

 

 

 

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